3.5.2.1:
Relevanz
Die Relevanz eines Dokumentes für eine Anfrage ist eine
Relation, r:D×Q->R wobei D={d1,...,dm} die Menge der Dokumente, Q die Menge der Anfragen und R eine Menge von "Wahrheitswerten", i. A.
die Menge {0,1} ist. (Im folgenden wird R={0,1} angenommen, wenn nichts anders gesagt
wird.)
Die Relation r wird im Allgemeinen durch Befragen von Experten zu
konkreten Anfragen und Dokumentmengen ermittelt und als Tabelle oder in
Form von Listen gespeichert.
Diese Definition scheint auf den ersten Blick wenig auszusagen. Sie
schränkt aber ganz erheblich ein, was als Relevanz bezeichnet
werden kann. So hängt nach dieser Definition die Relevanz eines
Dokuments für eine Anfrage lediglich von der Anfrage und dem
Dokument ab. Sie kann nicht durch die anderen Dokumente, die bereits als
relevant beurteilt wurden, beeinflusst werden, und auch nicht durch den
Wissensstand der Anfragenden, wenn dieser nicht explizit in der Anfrage
angegeben wird. Die meisten Systeme lassen eine solche Angabe aber nicht
zu.
© 2000 / HTML-Version 14. 1. 2000: R. Ferber